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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMI ALPIN KLG

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1. Geltungsbereich

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der SAMI ALPIN KLG (nachfolgend "Firma").

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2. Vertragsabschluss

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Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.

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3. Preise

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Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt), jedoch exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern sowie exklusive Verpackungs- und Versandkosten.

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Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.

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Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch die Firma geschuldet. Ob der Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der Provision, relevant ist die Pflichterfüllung durch die Firma.

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4. Bezahlung

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Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, PayPal, Vorauskasse.

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Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

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Bietet die Firma Ihre Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an kann Sie Bezahlung auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal) verlangen.

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Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

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5. Pflichten der Firma

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5.1. Lieferung / Liefertermine

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Die Lieferung erfolgt binnen 10 (zehn) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.

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Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

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5.2. Dienstleistungserbringung

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Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

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5.3. Hilfspersonen

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Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

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6. Pflichten des Kunden

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Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

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6.1. Pflichten des Kunden bei Pauschalangeboten

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Der Kunde ist für die Korrektheit der erforderlichen Angaben zu seiner Person und allfälligen Dritten gegenüber der Firma verantwortlich und hat die Folgen allfälliger Fehler vollumfänglich zu tragen. Der Kunde ist sich bewusst, dass in jenen Fällen in denen die Firma nur als Vermittler tätig ist, er den Vertrag mit dem Dritten (Airline, Reiseveranstalter etc) eingeht und dessen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Für Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen ist die Firma lediglich Vermittler, nicht jedoch als Vertragspartner tätig; es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Allfällige Mängel hat der Kunde umgehend gegenüber der Firma und dem Dienstleistungserbringer schriftlich zu rügen.

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Kann der Kunde die Reise nicht antreten beziehungsweise eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, aus Gründen die nicht der Firma zuzuschreiben sind, so hat der Kunde die Firma umgehend schriftlich mit Angabe des Grundes zu informieren. In solchen Fällen fallen Annullierungskosten an. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum des Schreibens bei Firma. Zudem gelten die Annullierungskosten des jeweiligen Veranstalters sowie des gebuchten Transportunternehmens.

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Ist der Kunde daran gehindert, die Pauschalreise anzutreten, so kann er die Buchung an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er zuvor die Firma innert angemessener Frist vor dem Abreisetermin darüber informiert. Diese Person und der Kunde haften der Firma solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

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Preiserhöhungen sind grundsätzlich möglich. Die Berechnung der Preiserhöhung erfolgt nach denselben Kriterien wie die Berechnung des Grundpreises. Sie haben jedoch mindestens 3 (drei) Wochen vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Preiserhöhung hat auf einem der folgenden Gründe zu beruhen: Anstieg der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, einer Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

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Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, handelt es sich um eine wesentliche Vertragsänderung. Dem Kunden steht das Recht zu, die Änderung anzunehmen oder vom Vertrag zurück zu treten. Er hat seine Entscheidung der Firma baldmöglichst, jedoch definitiv vor Beginn der Reise mitzuteilen. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte, hat er Anspruch auf die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder höherwertigen Pauschalreise, sofern die Firma oder einer Ihrer Geschäftspartner ihm eine solche anbieten kann oder auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds oder auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge. Vorbehalten bleibt der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.

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Annulliert die Firma die Dienstleistung aus Gründen die der Kunden nicht zu vertreten hat, so hat der Kunden Anspruch auf die Möglichkeiten gemäss obenstehendem Absatz. Der Schadenersatzanspruch auf Nichterfüllung besteht nicht, wenn die Annullation infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt erfolgt.

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Die Firma ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt bei dem Verdacht, dass der Kunde im Urlaubsland oder auf der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedroht Handlung begangen hat, oder wenn der Kunde sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten hat, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Firma behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung des Kunden als Störer trägt der Kunde selbst. Die dadurch ersparten Aufwendungen sowie Vorteile, die aus nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschliesslich Erstattungen durch andere Leistungsträger, wird dem Kunde jedoch angerechnet.

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Für jegliche Schäden, ausgenommen Personenschäden, wird die Haftungssumme auf das Zweifache des Preises der Dienstleistung beschränkt. Ausgenommen sind absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden. Die Firma schliesst jegliche Haftung für Leistungen Dritter soweit gesetzlich zulässig aus.

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7. Regelungen für Bergwander- und Schneeschuhtouren

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7.1. Definition

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Diese Regelungen gelten für alle Bergwander- und Schneeschuhtouren, welche von der SAMI ALPIN KLG (auch Veranstalter genannt) offeriert und durchgeführt werden. 

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7.2. Anmeldung

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Die Anmeldung erfolgt entweder mit dem Webformular, per E-Mail oder auf sonstigem schriftlichen Weg unter Angaben von Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktmöglichkeit.

Dem Teilnehmer wird von der SAMI ALPIN KLG eine ausdrückliche Buchungsbestätigung zugesandt. Mit deren Zustellung gilt der Vertragsabschluss mit der SAMI ALPIN KLG als zustande gekommen und der Teilnehmer ist verbindlich angemeldet. Der Teilnehmer erklärt, dass er die AGB gelesen und verstanden hat sowie die inhaltlichen Regelungen akzeptiert.

Die SAMI ALPIN KLG behält sich im Übrigen das Recht vor, Teilnehmer bei Vorlage von wichtigen Gründen jederzeit zurückzuweisen.

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7.3. Bezahlung

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Nach Erhalt der ausdrücklichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% gegen Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor dem Tourbeginn gegen erneute Rechnungsstellung zu bezahlen. Es gilt jedoch der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin.

Bei kurzfristigen Buchungen kann der Veranstaltung vom Teilnehmer Barzahlung unmittelbar vor Tourstart verlangen.

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7.4 Rücktritt und Abbruch durch den Teilnehmer

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Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer entstehen die folgenden Kosten:

  • Rücktritt 30–20 Tage vor Tourbeginn: 60% des Gesamtpreises

  • Rücktritt 19–10 Tage vor Tourbeginn: 80% des Gesamtpreises

  • Rücktritt 9– 0 Tage vor Tourbeginn: 100% des Gesamtpreises

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Bei Rücktritt bis zum 31. Tag wird ein Verwaltungskostenbeitrag von CHF 150.- erhoben. Bei Abbruch der Tour oder des Kurses durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf eine (Teil-) rückerstattung.

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7.5 Rücktritt durch den Veranstalter wegen Teilnehmermangel

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Wegen Teilnehmermangel können Touren bis 10 Tage vor Beginn abgesagt werden. Für diesen Fall wird dem Teilnehmer der Gesamtpreis zurückerstattet. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen.

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7.6 Rücktrittskostenversicherung

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Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung obliegt dem Teilnehmer und wird hiermit ausdrücklich empfohlen.

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8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

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Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

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9. Umtausch

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Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Produkte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung und den Umtausch zu tragen. Ein Umtausch ist nur möglich für Produkte welche nicht spezifisch für den Kunden angefertigt wurden.

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10. Gewährleistung

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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten.

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Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

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Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

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11. Haftung

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Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

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Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

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12. Immaterialgüterrechte

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Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

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Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

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13. Datenschutz

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Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

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Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

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14. Änderungen

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (www.sami-alpin.ch) durch die Firma in Kraft.

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Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

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15. Priorität

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Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

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16. Salvatorische Klausel

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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

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17. Vertraulichkeit

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Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

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18. Höhere Gewalt

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Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

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Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

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19. Agenten und Vertriebspartner

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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

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20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

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Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

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